Vermietung der Mehrzweckhalle Fluorn

Die Mehrzweckhalle Fluorn kann für Vereinsveranstaltungen oder private Veranstaltungen gemietet werden. 

Um das Gebäude zu mieten, füllen Sie bitte das entsprechende Formular aus (siehe unten).

Der Antrag sollte zwei bis drei Wochen vor der Veranstaltung gestellt werden. 

Zum 01.01.2026 ist das neue Landesgaststättengesetz in Kraft getreten. Damit wurden die bisherigen Regelungen zur Beantragung und Ausstellung von Gestattungen durch die Gemeinde anlässlich von Festen und Feiern durch Vereine und auch Ausschank / Speiseangebot durch Privatpersonen (Bsp. Ausschank am Straßenrand anl. von Umzügen) grundlegend geändert. Wer aus besonderem Anlass vorübergehend Speisen / Getränke zum Verzehr anbietet ist verpflichtet, dies der Gemeinde anzuzeigen. 

Ein entsprechendes Formular, sowie Merkblätter sind auf der Website des Landratsamts eingestellt. Eine Verlinkung zum Formular finden Sie hier.

Anzeigepflicht besteht auch dann, wenn nur alkoholfreie Getränke oder nur Speisen angeboten werden
Anzeigepflicht besteht auch bei Abgabe von Getränken / Speisen gegen „Spende“ oder „pauschalen Gegenleistungen“ 
Ausnahme Vereine: unterliegen der Anzeigepflicht nur, wenn alkoholische Getränke angeboten werden

Geeignet für

Messe

Firmenveranstaltung

Sitzung/Versammlung

Sportveranstaltung

Konzert

Theater/Schauspiel

Tanzveranstaltung

Fasnachtsveranstaltung

Hochzeit

Party

Vermietung an

Vereine

Unternehmen

Privatpersonen

Kulturveranstalter