Vorzimmer Bürgermeister
Vorzimmer des Bürgermeisters, Hauptamt, Bürgermeister +2 Weitere
Die Alte Kirche kann für Vereinsveranstaltungen oder private Veranstaltungen gemietet werden.
Um das Gebäude zu mieten, nehmen Sie bitte mit Frau Schmid Kontakt auf.
Der Antrag sollte zwei bis drei Wochen vor der Veranstaltung gestellt werden.
Zum 01.01.2026 ist das neue Landesgaststättengesetz in Kraft getreten. Damit wurden die bisherigen Regelungen zur Beantragung und Ausstellung von Gestattungen durch die Gemeinde anlässlich von Festen und Feiern durch Vereine und auch Ausschank / Speiseangebot durch Privatpersonen (Bsp. Ausschank am Straßenrand anl. von Umzügen) grundlegend geändert. Wer aus besonderem Anlass vorübergehend Speisen / Getränke zum Verzehr anbietet ist verpflichtet, dies der Gemeinde anzuzeigen.
Ein entsprechendes Formular, sowie Merkblätter sind auf der Website des Landratsamts eingestellt. Eine Verlinkung zum Formular finden Sie hier.
Anzeigepflicht besteht auch dann, wenn nur alkoholfreie Getränke oder nur Speisen angeboten werden
Anzeigepflicht besteht auch bei Abgabe von Getränken / Speisen gegen „Spende“ oder „pauschalen Gegenleistungen“
Ausnahme Vereine: unterliegen der Anzeigepflicht nur, wenn alkoholische Getränke angeboten werden
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Party
Sitzung/Versammlung
Hochzeit
Privatpersonen
Vereine
Nur an Einheimische
Frei
Aufgrund der Vereinbarung zwischen dem Vereinsring Winzeln e.V. und der Alpirsbacher Klosterbrauerei darf nur Alpirsbacher Bier und Biermischgetränke ausgeschenkt werden. Für alle anderen Getränke besteht keine Bezugsverpflichtung. Für Privatpersonen besteht keine Bezugsverpflichtung.
Die Gebühr für einen Tag beträgt 80,00 €. Wird die Alte Kirche über das Wochenende gemietet ( Samstag + Sonntag) beträgt die Gebühr 120,00 €. Für Privatpersonen wird ein Zuschlag von 50 % erhoben. Zudem muss zum Antrag eine Kaution in doppelter Höhe der entstehenden Benutzungsgebühr hinterlegt werden.