Grumbach, Stefanie
Hauptamtsleiterin
Für den Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Oberndorf a.N., zu welcher die Stadt Oberndorf a.N. und die Gemeinden Epfendorf sowie Fluorn-Winzeln gehören, ist der folgende Flächennutzungsplan rechtskräftig:
Die Abrundungssatzung der Gemeinde Fluorn-Winzeln zeigt an, in welchen Gebieten ein Bebauungsplan gilt und welche Grundstücke sich baurechtlich im Innenbereich (§ 34 BauGB) befinden. Stand Übersichtsplan: 2007
Die Bebauungspläne der Gemeinde-Fluorn-Winzeln finden Sie hier.
Hauptamtsleiterin