Vorzimmer Bürgermeister
Vorzimmer des Bürgermeisters, Hauptamt, Bürgermeister +2 Weitere
Das Jägerhäusle kann für Vereinsveranstaltungen oder private Veranstaltungen gemietet werden.
Es ist kein Wasser und kein Strom vorhanden. Es gibt einen Gasofen.
Um das Gebäude zu mieten, füllen Sie bitte das entsprechende Formular aus (siehe unten).
Der Antrag sollte zwei bis drei Wochen vor der Veranstaltung gestellt werden.
Zum 01.01.2026 ist das neue Landesgaststättengesetz in Kraft getreten. Damit wurden die bisherigen Regelungen zur Beantragung und Ausstellung von Gestattungen durch die Gemeinde anlässlich von Festen und Feiern durch Vereine und auch Ausschank / Speiseangebot durch Privatpersonen (Bsp. Ausschank am Straßenrand anl. von Umzügen) grundlegend geändert. Wer aus besonderem Anlass vorübergehend Speisen / Getränke zum Verzehr anbietet ist verpflichtet, dies der Gemeinde anzuzeigen.
Ein entsprechendes Formular, sowie Merkblätter sind auf der Website des Landratsamts eingestellt. Eine Verlinkung zum Formular finden Sie hier.
Anzeigepflicht besteht auch dann, wenn nur alkoholfreie Getränke oder nur Speisen angeboten werden
Anzeigepflicht besteht auch bei Abgabe von Getränken / Speisen gegen „Spende“ oder „pauschalen Gegenleistungen“
Ausnahme Vereine: unterliegen der Anzeigepflicht nur, wenn alkoholische Getränke angeboten werden
Party
Privatpersonen
Vereine
Nur an Einheimische
Frei
Frei
Das Jägerhäusle hat innen für ca. 10 Personen Platz.