Aufgraben einer Straße für Leitungsverlegung beantragen
Sie können neue Leitungen für Strom, Gas oder Telekommunikation verlegen lassen. Sie brauchen dafür eine Genehmigung, wenn dafür eine öffentliche Straße aufgegraben werden muss.
Hauptamtsleiterin
Ordnungsamt, Bauamt , Hauptamt +2 Weitere
Die Voraussetzungen sind:
Die zuständige Behörde kann weitere Unterlagen verlangen.
Sie müssen den "Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zum Aufgraben öffentlichen Straßenraums" schriftlich bei der zuständigen Straßenbaubehörde stellen. Dies ist bei Gemeindestraßen die Gemeinde, bei allen übrigen Straßen das Landratsamt Rottweil. Für Gemeindestraßen steht Ihnen ein Antragsformular zur Verfügung.
Je nach Art der Arbeiten benötigen Sie möglicherweise eine Erlaubnis der Straßenverkehrsbehörde (verkehrsrechtliche Anordnung). Dies betrifft insbesondere das Aufstellen von Verkehrszeichen sowie Sperrungen. Eine Genehmigung hierfür ist beim Landratsamt Rottweil zu beantragen.
Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und informiert Sie über Ihre Entscheidung in einem Genehmigungs- oder in einem Ablehnungsbescheid.
Bundesfernstraßengesetz (FStrG)
Richtlinien für die Benutzung der Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (Nutzungsrichtlinien)
Telekommunikationsgesetz (TKG)
§ 127 Verlegung und Änderung von Telekommunikationsrichtlinien
die Straßenbaubehörde
Zuständige Straßenbaubehörde ist bei Gemeindestraßen die Gemeinde, bei allen übrigen Straßen das Landratsamt Rottweil