Zwischenzeitlich liegen neue Erkenntnisse zur Erschließung und zur Ableitung des Oberflächenwassers vor, so dass der Vorentwurf des Bebauungsplanes geändert werden musste.
In der öffentlichen Sitzung am 21.10.2025 hat der Gemeinderat der Gemeinde Fluorn-Winzeln deshalb den geänderten Vorentwurf des Bebauungsplans sowie den Vorentwurf der örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 26.09.2025 erneut gebilligt und nochmals die öffentliche Auslegung gem. § 3 Absatz 1 BauGB beschlossen.
1. Räumlicher Geltungsbereich
Das Plangebiet liegt östlich der zentralen Siedlungsstruktur von Fluorn-Winzeln und schließt im Norden,
Westen und Süden direkt an bestehende Gewerbe- und Siedlungsflächen an. Der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens mit einer Gesamtfläche von 8,03 ha beinhaltet folgende Flurstücke (ganz oder in Teilen): Gemarkung Fluorn: 352, 352/2, 352/12, 352/21 (Rainweg) Gemarkung Winzeln: 446/6, 459, 460, 461, 463, 464, 500, 500/1, 500/12, 500/13, 500/7 (Obercarsdorfer Straße), 504/1, 514/2, 515/1, 516, 518, 522, 523, 524, 525, 526, 527, 528, 528/1, 529/1, 529/2, 530, 531, 532, 533, 534, 535, 537, 538/1, 540, 541, 542, 543, 544, 545, 547, 548, 549, 550, 552, 556, 558.
Der exakte räumliche Geltungsbereich ist der untenstehenden Plandarstellung zu entnehmen.
In Zusammenhang mit dem Bebauungsplan werden folgende planexterne naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt:
· Feldlerchenausgleich: Aufgrund der Überplanung von zwei Feldlerchenrevieren sind diese in Form der Neuanlage einer Buntbrache einer 2 x 0,15 ha großen Ackerbrache (Mindestbreite 15 m) als vorgezogene Maßnahmen auszugleichen. In Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde kann auch eine andere geeignete Maßnahme durchgeführt werden. Die Lage und Ausgestaltung der Flächen wird im weiteren Verfahren noch im weiteren Verfahren festgelegt.
· Oberbodenauftrag: Im Rahmen des Straßenbaus fällt im Gebiet voraussichtlich Oberboden mit einer Mächtigkeit von 20 cm und 4.572 m² Fläche an (rund 914 m³ ). Der Oberboden soll auf geringwertige Böden außerhalb des Plangebiets aufgetragen werden, was nach der Ökokontoverordnung zu einer Verbesserung der naturschutzfachlichen Leistungsfähigkeit der Böden führt. Im Rahmen des zu erstellenden Bodenschutzkonzepts nach LBodSchAG § 2 Absatz 3 sollen geeignete Auftragungsflächen im Laufe des Verfahrens ermittelt werden.
· Das Ökopunktedefizit wird durch weitere Ausgleichmaßnahmen oder Ankauf von Ökopunkten ausgeglichen, die noch im Laufe des Verfahrens bestimmt werden.
1. Ziele und Zwecke des Bebauungsplanverfahrens
Zielsetzung des vorliegenden Bebauungsplans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Gewerbegebiets Fichtenäcker, um den zusätzlichen Flächenbedarf der dort ansässigen Unternehmen zu decken und so die Vorausetzungen zur Standortsicherung, Entwicklung und zum Erhalt der Arbeitsplätze im ländlichen Raum zu schaffen.
2. Umweltbezogene Informationen
Neben dem Planentwurf sind folgende wesentliche umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen (teilweise in Form von Fachgutachten) verfügbar:
· Umweltbericht mit Aussagen zur Berücksichtigung umweltbezogener Auswirkungen der Planung und möglichen Betroffenheiten von Menschen (insb. Wohn- und Erholungsfunktionen), Pflanzen und Tieren (insb. Lebensraum), der biologischen Vielfalt und des Artenschutzes, Boden (insb. Flächenversiegelung), Wasser (insb. der Rückhalt und die Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers), Klima (insb. Kaltluft- und Frischluftproduktion), des Landschafts- und Ortsbildes (Beeinträchtigung als Folge der Bebauung) sowie von Kultur- und Sachgütern und deren jeweiliger Wechselwirkungen vom 26.09.2025.
Zudem die Beschreibung von Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen auf die vorgenannten Schutzgüter.
· Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag mit Aussagen zu den vom Vorhaben betroffenen Biotop- und Habitatstrukturen und der vorhabensbedingten Betroffenheit von planungsrelevanten Arten sowie der auf dieser Basis zu ergreifenden Maßnahmen vom 12.02.2025.
3. Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans, bestehend aus
· zeichnerischem Teil,
· Textteil,
· örtlichen Bauvorschriften und
· Begründung inklusive Anlagen (Umweltbericht inkl. Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung und Bestandsplan der Biotop- und Nutzungsstrukturen, Gemeinsamer Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Bebauungsplan „Fichtenäcker III“ und zum Bebauungsplan „Schönauer Straße“)
wird in der Zeit vom 03.11.2025 bis einschließlich 05.12.2025 im Internet unter https://fluorn-winzeln.de/bekanntmachung veröffentlicht.
In diesem Zeitraum kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zu den Planungen äußern.
Es wird auf folgendes hingewiesen:
· Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
· Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
· Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (Mailadresse: Stefanie.Grumbach@fluorn-winzeln.de); sie können bei Bedarf aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Fluorn-Winzeln bei Herrn Bürgermeister Rainer Betschner, Zimmer 11 (Bitte um Anmeldung im Vorzimmer, Zimmer 12), Freudenstädter Straße 20, 78737 Fluorn-Winzeln während der üblichen Dienststunden abgegeben werden.
· Stellungnahmen sollten die volle Anschrift des Verfassers bzw. der Verfasserin enthalten.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Planunterlagen bei der Gemeinde Fluorn-Winzeln, bei Herrn Bürgermeister Rainer Betschner, Zimmer 11 (Bitte um Anmeldung im Vorzimmer, Zimmer 12), Freudenstädter Straße 20, 78737 Fluorn-Winzeln während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt