Neues Landesgaststättengesetz mit grundlegenden Auswirkungen auf vorübergehendes Gaststättengewerbe (bisher Gestattung oder Ausschankgenehmigung)

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Zum 01.01.2026 ist das neue Landesgaststättengesetz in Kraft getreten. Damit wurden die bisherigen Regelungen zur Beantragung und Ausstellung von Gestattungen durch die Gemeinde anlässlich von Festen und Feiern durch Vereine und auch Ausschank / Speiseangebot durch Privatpersonen (Bsp. Ausschank am Straßenrand anl. von Umzügen) grundlegend geändert.

Wesentliches in Kürze

  • Gestattungen, wie sie bisher bei der Gemeinde beantragt und von dort auch ausgestellt werden konnten, gibt es nicht mehr.
  • Wer aus besonderem Anlass vorübergehend Speisen / Getränke zum Verzehr anbietet ist verpflichtet, dies der Gemeinde anzuzeigen. 
  • Angaben zum gastronomischen Angebot, Betriebszeiten, Standort, Ort und Zeit des besonderen Anlasses, Name, eine ladungsfähige Anschrift
  • Die Anzeige muss spätestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung bei der Gemeinde eingegangen sein
  • Ein entsprechendes Formular, sowie Merkblätter sind auf der Website des Landratsamts eingestellt. Eine Verlinkung finden Sie untenstehend.
  • Anzeigepflicht besteht auch dann, wenn nur alkoholfreie Getränke oder nur Speisen angeboten werden
  • Anzeigepflicht besteht auch bei Abgabe von Getränken / Speisen gegen „Spende“ oder „pauschalen Gegenleistungen“ 
    Ausnahme Vereine: unterliegen der Anzeigepflicht nur, wenn alkoholische Getränke angeboten werden

Die Gemeinde leitet die Anzeigen an die Gaststättenbehörde, die untere Baurechtsbehörde, untere Lebensmittelüberwachungsbehörde, den Polizeivollzugsdienst und die Finanzbehörde weiter.

Das Formular steht samt Merkblättern auf der Website des Landratsamts im Bereich Ordnungsamt, Formulare und Anträge zum Download bereit. Hier können folgende Formulare ausgewählt werden:

  • Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes und Reisegewerbe - Merkblätter
  • Anzeigeformular eines vorübergehenden Gaststättengewerbes - früher Gestattung

Direktlink zur Website des Landratamts Rottweil

Weitere Infos können bei Frau Schmid sofia.schmid@fluorn-winzeln.de erfragt werden.