Neues Landesgaststättengesetz mit grundlegenden Auswirkungen auf vorübergehendes Gaststättengewerbe (bisher Gestattung oder Ausschankgenehmigung)
News
Zum 01.01.2026 ist das neue Landesgaststättengesetz in Kraft getreten. Damit wurden die bisherigen Regelungen zur Beantragung und Ausstellung von Gestattungen durch die Gemeinde anlässlich von Festen und Feiern durch Vereine und auch Ausschank / Speiseangebot durch Privatpersonen (Bsp. Ausschank am Straßenrand anl. von Umzügen) grundlegend geändert.
Wesentliches in Kürze
Die Gemeinde leitet die Anzeigen an die Gaststättenbehörde, die untere Baurechtsbehörde, untere Lebensmittelüberwachungsbehörde, den Polizeivollzugsdienst und die Finanzbehörde weiter.
Das Formular steht samt Merkblättern auf der Website des Landratsamts im Bereich Ordnungsamt, Formulare und Anträge zum Download bereit. Hier können folgende Formulare ausgewählt werden:
Direktlink zur Website des Landratamts Rottweil
Weitere Infos können bei Frau Schmid sofia.schmid@fluorn-winzeln.de erfragt werden.