Straßensperrung beantragen

Alternativbezeichnung: verkehrsrechtliche Anordnung

Auf dem Baugrundstück ist möglicherweise nicht genug Platz. Dann können Sie darauf angewiesen sein, vorübergehend eine öffentliche Verkehrsfläche zu benutzen. Beispiele sind

  • das Einrichten einer Baustelle,
  • die Lagerung von Baumaterialien oder
  • das Aufstellen eines Gerüstes.

Da die Straßenverkehrs-Ordnung ein Verbot von Hindernissen auf der Straße vorsieht, benötigen Sie für diese Fälle eine Ausnahmegenehmigung. Die zuständigen Stellen können solche Ausnahmen in Einzelfällen genehmigen.

Es gibt Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken. Vor ihrem Beginn müssen Sie von der zuständigen Behörde bestimmte Anordnungen einholen. Diese Anordnungen kann auch das Unternehmen einholen, das Sie mit den Bauarbeiten beauftragt haben.

Beispielsweise:

  • In welcher Weise muss die öffentliche Fläche abgesperrt und gekennzeichnet werden?
  • Muss der Verkehr - auch bei teilweiser Straßensperrung - beschränkt, umgeleitet oder besonders geregelt werden und wie ist dies durchzuführen?
  • Müssen gesperrte Straßen und Umleitungen gekennzeichnet werden und wenn ja, wie hat dies zu geschehen?

Befolgen Sie die Anordnungen der Behörde. Gegebenenfalls müssen Baulampen, Blinklichter oder Ähnliches installiert werden. Die Behörde kann die Aufstellung einer Ampelanlage verlangen.

Das Antragsformular finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Rottweil

Bei Antragstellung nach § 45 Abs. 6 StVO sind vom Unternehmer Angaben über die Art der benötigten Sperrung (zum Beispiel teilweise-, halbseitige- oder Vollsperrung) mit genauer Straßen- und Ortsangabe und den beantragten Zeitraum zu machen. Hierzu ist gegebenenfalls eine Lageplanskizze sowie ein Verkehrszeichenplan beizufügen. Auch ist der verantwortliche Bauleiter der Baufirma mitzuteilen.

Zuständigkeit:

Das Landratsamt Rottweil ist zuständig für alle klassifizierten Straßen im Kreisgebiet sowie die nicht klassifizierten Straßen in allen Gemeinden.

Der Antrag muss spätestens zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten bei der zuständigen Behörde vorliegen.

die Straßenverkehrsamt beim Landratsamt Rottweil