Übersicht über Steuern und Gebühren

  • Grundsteuer A: 330 vom Hundert (v.H.)
  • Grundsteuer B: 350 vom Hundert (v.H.)

Nährere Informationen finden Sie in der Haushaltssatzung im Haushaltsplan (PDF).

Gewerbesteuer: 350 vom Hundert (v.H.)

Nährere Informationen finden Sie in der Haushaltssatzung im Haushaltsplan (PDF).

  • Für den ersten Hund 108,00 Euro
  • Für jeden weiteren Hund 216,00 Euro
  • Für einen Kampfhund 660,00 Euro
  • Zwingersteuer 324,00 Euro

Nährere Informationen finden Sie in der Hundesteuersatzung (PDF).

  • Vergnügungssteuer ohne Gewinnmöglichkeit 40,00 Euro pro Monat
  • Vergnügungssteuer mit Gewinnmöglichkeit 80,00 Euro pro Monat

Nährere Informationen finden Sie in der Vergnügungssteuersatzung (PDF). 

  • Wassergebühr 3,48 Euro je Kubikmeter (inklusive Mehrwertsteuer)
  • Wasserzählergebühr 2,14 Euro je Monat (inklusive Mehrwertsteuer)
  • Schmutzwassergebühr 2,55 Euro je Kubikmeter
  • Oberflächenwassergebühr 0,37 Euro je Kubikmeter
  • Wasserversorgungsbeitrag je Quadratmeter Nutzfläche: 1,50 Euro je Quadratmeter (inklusive Mehrwertsteuer)
  • Abwasserbeitrag je Quadratmeter Nutzfläche: 3,40 Euro je Quadratmeter

Nährere Informationen finden Sie in der

Der Gemeindeanteil beträgt 5 Prozent. Der Gemeindeanteil ist bei weiteren Erschließungsanlagen wie zum Beispiel Spielplätzen und weitere Anlagen höher. 

Nährere Informationen finden Sie in der Erschließungsbeitragssatzung (PDF).

Deponiegebühren: 7,00 Euro je Kubikmeter

Nährere Informationen finden Sie in der Erddeponiesatzung (PDF).

Tierarten: 

  • Rind: 83,30 Euro ohne Wurstküche (inklusive Mehrwertsteuer)
  • Schwein, Schaf, Ziege: 47,60 Euro ohne Wurstküche (inklusive Mehrwertsteuer)

Schlachthausgebühr: 

  • Benutzung der Wurstküche: 32,13 Euro (inklusive Mehrwertsteuer)
  • Kühlraum: 12,50 Euro (inklusive Mehrwertsteuer)

Ein Auswärtigenzuschlag wird erhoben.

Fleischuntersuchung: 

  • Rind/Kalb: 20,00 Euro
  • Schwein: 14,00 Euro
  • Schaf/Ziege: 8,50 Euro

Die aktuellen Bestattungsgebühren finden Sie im Gebührenverzeichnis als Anlage der Friedhofssatzung (PDF) .

Aktuellen Kindergartenentgelte: 

Elternbeiträge 2023-2024 (PDF)

Elternbeiträge 2024-2025 (PDF)

Bitte beachten Sie: 

Aufnahmetag:
Erfolgt die Aufnahme in der ersten Hälfte des Monats, ist der volle Betrag fällig. Wenn die Aufnahme erst nach dem 15. des Monats erfolgt, ist der hälftige Betrag fällig. 

Besuch der Kinderkrippe mit anschließendem Kindergartenbesuch: 
Wird das Kind in der ersten Monatshälfte 3 Jahre alt, wird für den Monat der Betrag für über 3-Jährige fällig. Wird das Kind erst nach dem 15. des Monats 3 Jahre alt, so wird für den vollen Monat der Betrag für unter 3-Jährige veranlagt.

Für die Kinder ab 3 Jahren, die keine Kinderkrippe besuchen: 
Für Kinder, die in der 2. Monatshälfte 3 Jahre alt werden, wird der halbe Monatsbetrag fällig.

Umbuchungen:
Ein Wechsel des gebuchten Betreuungsangebots ist nur zu Beginn eines Monats und nicht zur Monatsmitte möglich. Allerdings sind Umbuchungen in der Regel nur einmal pro Halbjahr zulässig (zum 01.03. und 01.09.). 

Hinweis: 

Wenn Sie sich die Betreuung Ihres Kindes in einer Kindertageseinrichtung aufgrund Ihrer finanziellen Verhältnisse nicht leisten können, können Sie sich an Ihr Jugendamt  wenden. Je nach Einzelfall können Sie dort beantragen, dass Ihnen die Elternbeiträge ermäßigt oder dass sie ganz übernommen werden.

Nährere Informationen finden Sie in der Verwaltungsgebührensatzung (PDF).