Winzeln-Ortskern (2017-2026)

Die Sanierung und Modernisierung privater Wohngebäude ist ein wesentliches Ziel der städtebaulichen Erneuerung. Damit haben Sie als Eigentümer die Chance, die Wohnqualität in Ihrem Gebäude deutlich zu verbessern und den Werterhalt Ihres Gebäudes zu sichern.
Die Gemeinde Fluorn-Winzeln ist vom Land Baden-Württemberg in ein Sanierungsprogramm aufgenommen worden. Das Sanierungsgebiet hat der Gemeinderat förmlich festgelegt. Damit stehen städtebauliche Fördermittel für die Erneuerung zur Verfügung. Die Fördermöglichkeiten gelten für alle Gebäude, die sich im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet befinden.

Bitte unbedingt beachten: Vor Beginn der Maßnahme muss zwischen Gemeinde, Eigentümer und STEG eine schriftliche Vereinbarung abgeschlossen werden.

In der Sanierungsvereinbarung werden der Umfang und die Ausführung sowie die Förderung der Maßnahme geregelt.

  • Das Gebäude befindet sich im Sanierungsgebiet.
  • Die Maßnahme ist wirtschaftlich vertretbar und entspricht den Zielen des Neuordnungskonzeptes.
  • Der Gebrauchswert des Gebäudes wird nachhaltig erhöht.
  • Nach Abschluss der Maßnahme entspricht die Funktion des Gebäudes den heutigen Erfordernissen.
  • Das Gebäude fügt sich nach Abschluss der Maßnahmen in das Ortsbild ein. Hierbei sind die entsprechenden Gestaltungsgrundsätze zu beachten.

Baumaßnahmen, die zur Verbesserung der Wohnverhältnisse führen und deshalb auch gefördert werden können, sind beispielsweise:

  • Verbesserung der Wärmedämmung an Außenwänden, Decken und Dach,
  • Erneuerung des Außenputzes, des Daches und der Dachentwässerung,
  • Austausch von alten Fenstern und Türen,
  • Einbau einer neuen Heizungsanlage oder Warmwasserbereitung,
  • Verbesserung der Sanitärbereiche, z.B. auch alten- oder behindertengerechter Ausbau,
  • Erneuerung der Installationen im Gebäude (Elektro, Wasser etc.),
  • Veränderungen der Raumnutzung, der Größe und der Orientierung von Räumen,
  • Notwendige und sinnvolle Erweiterungen der Nutzfläche durch Ausbau oder kleinere Anbauten, Treppenhäuser etc
  • Schaffung von Wohnungsabschlüssen.

  • Maßnahmen, die ohne Vertrag begonnen wurden.
  • Maßnahmen, die nicht vertragskonform durchgeführt oder nicht vereinbart wurden..
  • Reine Instandhaltungsmaßnahmen („Schönheitsreparaturen“).
  • Maßnahmen, die über den Standard hinausgehen.

Die Förderquote bei privaten Eigentümern liegt bei 20 Prozent, die maximale Kostenerstattung liegt bei 30. 000 Euro. Bei denkmalgeschützen/ortsbildprägenden Gebäuden liegt die Förderquote bei 30 Prozent mit maximaler Förderung von 40. 000 Euro. Mit bis zu 100 Prozent werden private Ordnungsmaßnahmen (Abbruch) – maximal 30. 000 Euro – gefördert wenn ein überzeugendes Nachnutzungskonzept vorgelegt wird. Die Bagatellgrenze für Baumaßnahmen liegt bei 10. 000 Euro. Steuerlich können die Maßnahmen bis zu einem Zeitraum von bis zu acht und zehn Jahre geltend gemacht werden.

die STEG Stadtentwicklung GmbH

Standort Freiburg, Kartäuserstraße 51a, 79102 Freiburg

Frau Jasmin Rapphold

Telefon: 0761/2928137-12

E-Mail: jasmin.rapphold(at)steg.de

Homepage: http://www.steg.de

Weitere Informationen zum Sanierungsgebiet "Winzeln-Ortskern"

Flyer mit den wichtigsten Förderinformationen für Eigentümer im Sanierungsgebiet "Winzeln-Ortskern"

Lageplan mit der Abgrenzung des Sanierungsgebietes

Sanierungssatzung Sanierungsgebiet -Winzeln-Ortskern 2017 (PDF)

Sanierungssatzung Erweiterung-Änderung Sanierungsgebiet -Winzeln-Ortskern 2024 (PDF)

Ansprechpartner