Sie müssen den "Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zum Aufgraben öffentlichen Straßenraums" schriftlich bei der zuständigen Straßenbaubehörde stellen. Dies ist bei Gemeindestraßen die Gemeinde, bei allen übrigen Straßen das Landratsamt Rottweil. Für Gemeindestraßen steht Ihnen ein Antragsformular zur Verfügung.
Je nach Art der Arbeiten benötigen Sie möglicherweise eine Erlaubnis der Straßenverkehrsbehörde (verkehrsrechtliche Anordnung). Dies betrifft insbesondere das Aufstellen von Verkehrszeichen sowie Sperrungen. Eine Genehmigung hierfür ist beim Landratsamt Rottweil zu beantragen.
Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und informiert Sie über Ihre Entscheidung in einem Genehmigungs- oder in einem Ablehnungsbescheid.