Formulare zum Ausfüllen und Ausdrucken


Die Voraussetzungen sind:

  • Die geplante Leitungsverlegung berührt den öffentlichen Straßenraum.
  • Es gibt keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die dem Vorhaben entgegenstehen.

  • ein Lageplan
  • ein Plan, mit dem Sie die Verkehrsführung an der Baustelle aufzeigen
  • nach Fertigstellung der Arbeiten: aktueller Plan mit dem Verlauf aller Leitungen

Die zuständige Behörde kann weitere Unterlagen verlangen.

Sie müssen den "Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zum Aufgraben öffentlichen Straßenraums" schriftlich bei der zuständigen Straßenbaubehörde stellen. Dies ist bei Gemeindestraßen die Gemeinde, bei allen übrigen Straßen das Landratsamt Rottweil. Für Gemeindestraßen steht Ihnen ein Antragsformular zur Verfügung.

Je nach Art der Arbeiten benötigen Sie möglicherweise eine Erlaubnis der Straßenverkehrsbehörde (verkehrsrechtliche Anordnung). Dies betrifft insbesondere das Aufstellen von Verkehrszeichen sowie Sperrungen. Eine Genehmigung hierfür ist beim Landratsamt Rottweil zu beantragen.

Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und informiert Sie über Ihre Entscheidung in einem Genehmigungs- oder in einem Ablehnungsbescheid.

Straßengesetz (StrG)

  • § 16 StrG (Sondernutzung)
  • § 21 StrG (Sonstige Benutzung)

Bundesfernstraßengesetz (FStrG)

  • § 8 Sondernutzungen

Richtlinien für die Benutzung der Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (Nutzungsrichtlinien)

Telekommunikationsgesetz (TKG)

§ 127 Verlegung und Änderung von Telekommunikationsrichtlinien

die Straßenbaubehörde

Zuständige Straßenbaubehörde ist bei Gemeindestraßen die Gemeinde, bei allen übrigen Straßen das Landratsamt Rottweil