Grundbucheinsicht oder Grundbuchauszug beantragen

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Berechtigtes Interesse des Einsichtnehmenden (§ 12 Grundbuchordnung). Der Eigentümer oder Berechtigte eines eingetragenen Rechts ist stets einsichtsberechtigt. Andere Personen haben ihr berechtigtes Interesse darzulegen, z.B. als Gläubiger des Grundstückseigentümers durch Vorlage eines Vollstreckungstitels oder als Kaufinteressent durch Vorlage einer Vollmacht des Eigentümers.

  • Personalausweis 
  • Nachweis für die Darlegung des berechtigten Interesses, sofern Sie nicht selbst Eigentümerin oder Eigentümer sind. 

Um vorherige Terminvereinbarung zur Einsichtnahme oder Abholung des Ausdrucks wird gebeten. 

Die Grundbucheinsicht ist gebührenfrei. 

Der einfache (unbeglaubigte) Grundbuchausdruck kostet 10,00 Euro. 

Der amtliche (beglaubigte) Grundbuchausdruck kostet 20,00 Euro. 

  • § 12 Grundbuchordnung (GBO)

Das Grundbuchamt führt die Grundbücher und ist zuständig für die Eintragungen, Löschungen oder Änderungen im Grundbuch. Außerdem können Sie Grundbucheinsicht nehmen und Grundbuchausdrucke beantragen. Nähere Informationen finden Sie hier. 

 

Grundbucheinsicht und Grundbuchausdrucke können Sie beim Grundbuchamt Sigmaringen aber auch direkt bei der Grundbucheinsichtstelle der Gemeinde Fluorn-Winzeln beantragen.