Meldebescheinigung beantragen

Mit der Meldebescheinigung können Sie gegenüber Dritten nachweisen, in einer aktuellen Wohnung gemeldet zu sein. Es gibt verschiedene Behörden oder Anlässe, bei denen Sie eine Meldebescheinigung vorlegen müssen,

beispielsweise für:

  • Aufgebot beim Standesamt
  • Zulassungsstelle
  • Banken
  • Rentenversicherer.

Die Meldebescheinigung gibt Auskunft über Ihre im Melderegister gespeicherten Daten wie beispielsweise Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, aktuelle Anschriften.

Vorab informieren: Zu den Informationen für "Meldebescheinigung beantragen"

Ergänzende Information zum Online Prozess

Kostenloses Service-BW-Bürgerkonto erforderlich

Kontakt

Die Meldebehörde kann folgende Unterlagen verlangen:

  • Wenn Sie den Antrag persönlich stellen: Personalausweis oder Reisepass
  • Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen: Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses
  • Wenn Sie den Antrag elektronisch über service-bw stellen: Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion und AusweisApp

Sie müssen die Meldebescheinigung bei der zuständigen Stelle beantragen. Der Antrag ist an keine bestimmte Form gebunden. Sie können ihn daher schriftlich (auch durch Fax), elektronisch, mündlich oder zu Protokoll stellen.

Die Gebühr für eine einfache Meldebescheinigung beträgt 7,00 Euro, für eine erweitere Meldebescheinigung 10,00 Euro.

Die elektronische Meldebescheinigung wird unentgeltlich erteilt.

Für Sozialleistungen wie zum Beispiel Krankenversicherung, Rentenversicherung, Kindergeld, Wohngeld ist die Meldebescheinigung kostenfrei.

Bei persönlicher Vorsprache: in der Regel sofort

Die Ausstellung einer Meldebescheinigung können Sie durch eine Verpflichtungsklage einfordern.

Bundesmeldegesetz (BMG):

  • § 18 Meldebescheinigung

Bürgerbüro Fluorn-Winzeln