Stundung

Ansprüche der Gemeinde können ganz oder teilweise gestundet werden, wenn ihre Einziehug bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint.

Bitte nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Gemeindekasse auf.

Gemeindekasse