Wasseranschluss anmelden
Für die Wasserversorgung Ihres Grundstückes brauchen Sie einen Wasseranschluss.
Dafür ist das örtliche Versorgungsunternehmen, hier: die Gemeinde, zuständig.
Sachbearbeiterin im Steueramt
Bauhofleiter
Zunächst sollte ein Vor-Ort Termin mit dem Wassermeister vereinbart werden.
Zur Abrechnung der Gebühren erhalten Sie üblicherweise einen Wasserzähler. Darauf muss die Menge des verbrauchten Wassers ablesbar sein. Gleichzeitig fallen Abwassergebühren an. Die abgerechnete Abwassermenge richtet sich meist nach der Menge des verbrauchten Frischwassers.
die Gemeinde beziehungsweise das örtliche Versorgungsunternehmen